LÖSUNG

DRSF-Sicherheits­leistung für Reise­veranstalter

Statt Eigenkapital beim Fonds zu binden, stellen wir die vom Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) geforderte Sicherheitsleistung in Form von Bürgschaften und Garantien – und schonen so Ihre Liquidität.

SIE SIND

• Reise­veranstalter ab 10 Mio. € Umsatz

• DRSF-Mitglied oder Beitritt geplant

• Sicherheits­leistung bisher über Ihre Bank

• Liquidität freisetzen

SIE VERTRAUEN UNS
DAS SOLLTEN SIE WISSEN

Pflicht ab 10 Mio. € Umsatz

Reiseveranstalter ab 10 Mio. € Jahresumsatz müssen sich nach dem Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) über den Deutschen Reisesicherungsfonds absichern. Der Fonds verlangt von seinen Mitgliedern eine Sicherheitsleistung als Bonitätsnachweis.

Liquidität statt gebundenem Kapital

Statt Eigenkapital oder Festgelder beim Fonds zu hinterlegen, nutzen Sie unsere Bürgschaften und Garantien. So bleibt Ihre Liquidität für Ihr Geschäft verfügbar.

Was passiert ohne Sicherheits­leistung?

Ohne die geforderte Sicherheitsleistung stellt der Fonds keine Absicherungsnachweise aus – der Verkauf von Pauschalreisen wäre nicht mehr möglich.

Arcus Solutions übermittelt die Bürgschaftsurkunde direkt an den DRSF zur Freischaltung Ihres Geschäfts.

Eine Garantielinie nach Maß

Die Höhe der Garantielinie richtet sich nach Ihrem DRSF-Bescheid, Ihren Finanzkennzahlen und Ihrem Umsatz.

Jeder Antrag wird individuell geprüft.

So läuft der Abschluss ab

1

Analyse

Einreichung Ihres DRSF-Bescheids und Ihrer aktuellen Finanzkennzahlen.

2

Angebot

Maßgeschneiderte Garantielinie zu wettbewerbsfähigen Konditionen.

INDIVIDUELL

3

Bereitstellung

Direkte Übermittlung der Bürgschaftsurkunde an den DRSF.

✔ DIREKT AN DEN DRSF

Warum Arcus Solutions?

Fachkompetenz

Jahrzehntelange Erfahrung in der Kundengeldabsicherung in Europa und im Vereinigten Königreich.

Liquidität schonen

Die große Mehrheit unserer Kunden muss keine Bankbürgschaften oder Festgelder hinterlegen.

Individuelle Lösungen

Jeder Antrag wird einzeln geprüft – passend zu Ihrem Umsatz und Ihren Reisearten.

Langfristige Partnerschaft

Wir stehen auch in schwierigen Zeiten an der Seite unserer Kunden und der Reisebranche.
HÄUFIGE FRAGEN
Wer muss sich über den DRSF absichern?
Reiseveranstalter ab einem Jahresumsatz von 10 Mio. € müssen sich über den Deutschen Reisesicherungsfonds absichern.
Der DRSF ist ein gesetzlich geregelter Fonds für größere Veranstalter, bei dem Sicherheitsleistungen hinterlegt werden. Kleinere Unternehmen sichern sich direkt über eine Insolvenzversicherung ab.
Ihren DRSF-Bescheid sowie Ihre aktuellen Finanzkennzahlen. Unsere Underwriter melden sich bei Bedarf mit weiteren Fragen.

Ja. Unsere Garantielinien lassen sich an die Entwicklung Ihres Umsatzes anpassen.