LÖSUNG

Klassische Insolvenz­absicherung für Reise­veranstalter & Vermittler

Mit der Insolvenzversicherung von Arcus Solutions erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht nach § 651r BGB und dürfen Kundengelder rechtssicher annehmen – schnell, unbürokratisch und mit persönlichem Ansprechpartner.

SIE SIND

• Reise­veranstalter unter 10 Mio. € Umsatz

• In Gründung oder bereits aktiv

• Anbieter verbundener Reiseleistungen

• Wechsel von einem anderen Absicherer

SIE VERTRAUEN UNS
DAS SOLLTEN SIE WISSEN

Eine gesetzliche Pflicht zum Schutz der Reisenden

Nach § 651r BGB müssen Reiseveranstalter und Anbieter verbundener Reiseleistungen sicherstellen, dass Reisenden im Fall ihrer Zahlungsunfähigkeit der gezahlte Reisepreis erstattet und die Rückbeförderung gewährleistet wird. Der Nachweis erfolgt über den Sicherungsschein, den Sie Ihren Kunden aushändigen.

Für Unternehmen unter 10 Mio. € Umsatz

Liegt Ihr absicherungspflichtiger Jahresumsatz unter 10 Mio. €, erfüllen Sie Ihre Pflicht über eine klassische Insolvenzversicherung. Ab dieser Schwelle ist die Absicherung über den Deutschen Reisesicherungsfonds vorgeschrieben – dafür bieten wir die DRSF-Sicherheitsleistung.

Wozu dient die Insolvenz­absicherung?

Sie greift ausschließlich bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseunternehmens: An- und Restzahlungen werden erstattet, die Rückreise bereits gereister Kunden wird organisiert.

Sie deckt weder Berufsfehler noch Reklamationen oder Kundenstreitigkeiten – dafür ist eine Berufshaftpflicht sinnvoll.

Eine individuelle Analyse Ihres Geschäfts

Die Höhe der Absicherung hängt insbesondere von Ihrem Geschäftsmodell, Ihrem Umsatz, Ihren Anzahlungsmustern und Ihren Reisearten ab.

Jeder Antrag wird individuell geprüft.

So einfach geht’s

1

Anfrage

Übermitteln Sie Ihre Finanzkennzahlen, Umsatzdaten und geplanten Reisearten.

2

Risikoprüfung

Unsere Underwriter prüfen Ihre Unterlagen schnell und unbürokratisch.

PERSÖNLICH

3

Policierung

Sie erhalten Ihre Rahmenpolice und Ihre Sicherungsscheine als PDF per E-Mail.

✔ SICHERUNGSSCHEIN ALS PDF

Warum Arcus Solutions?

Fachkompetenz

Jahrzehntelange Erfahrung in der Kundengeldabsicherung in Europa und im Vereinigten Königreich.

Liquidität schonen

Die große Mehrheit unserer Kunden muss keine Bankbürgschaften oder Festgelder hinterlegen.

Individuelle Lösungen

Jeder Antrag wird einzeln geprüft – passend zu Ihrem Umsatz und Ihren Reisearten.

Langfristige Partnerschaft

Wir stehen auch in schwierigen Zeiten an der Seite unserer Kunden und der Reisebranche.
HÄUFIGE FRAGEN
Darf ich Anzahlungen ohne Sicherungsschein annehmen?
Nein. Nach § 651t BGB dürfen Zahlungen vor Reiseende nur gefordert oder angenommen werden, wenn dem Reisenden ein gültiger Sicherungsschein übergeben wurde.
In der Regel wenige Werktage nach Abschluss der Prüfung. Den Sicherungsschein erhalten Sie als PDF per E-Mail.
Ja. Unsere Garantielinien und Tarife lassen sich an Ihr Buchungsvolumen anpassen.

Ja. Wir prüfen jedes Projekt individuell, auch ohne vorliegende Bilanzen – auf Basis Ihres Businessplans und Ihrer Finanzplanung.

Nein. Beide Versicherungen sind unterschiedlich und ergänzen sich: Die Insolvenzabsicherung schützt die Kundengelder, die Berufshaftpflicht deckt Vermögensschäden aus Fehlern in Ihrer beruflichen Tätigkeit.