Die Gründung eines eigenen Reisebüros oder Reiseunternehmens ist der Einstieg in einen der dynamischsten Märkte überhaupt. Wer langfristig erfolgreich sein will, muss digitale Trends ebenso kennen wie die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. Dieser Leitfaden führt Sie durch alle wichtigen Phasen – von der ersten Idee bis zur rechtssicheren Buchungsabwicklung.
Bevor Sie mit der operativen Planung beginnen, müssen Sie die rechtliche Rolle Ihres Unternehmens festlegen. In Deutschland wird strikt zwischen Reisevermittlern (klassische Reisebüros) und Reiseveranstaltern unterschieden.
| Reisevermittler | Reiseveranstalter | |
|---|---|---|
| Rolle | Verkauf von Reiseleistungen im Namen Dritter | Kombination von Reiseleistungen im eigenen Namen |
| Haftung | Geringer – die Durchführung liegt beim Veranstalter | Volle Haftung für die Reise |
| Insolvenzabsicherung | In der Regel nicht erforderlich* | Gesetzlich vorgeschrieben (§ 651r BGB) |
* Ausnahme: Wer verbundene Reiseleistungen vermittelt und dabei Kundengelder entgegennimmt, muss diese ebenfalls absichern.
Auch Unternehmen in Gründung prüfen wir individuell – auf Basis Ihres Businessplans und Ihrer Finanzplanung. Sprechen Sie uns frühzeitig an, damit Ihre Absicherung rechtzeitig zum Start steht. Angebot anfordern →
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Die typischen Schritte – von der ersten Idee bis zum Start.
Reisebüros gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Planen Sie Zeit für die Zuverlässigkeitsprüfung durch das Gewerbeamt ein.
Für Reiseveranstalter gesetzlich vorgeschrieben – und oft der entscheidende Schritt. Genau hier unterstützen wir Sie.
Sie schützt Sie vor Vermögensschäden aus Beratungs- und Buchungsfehlern – dringend empfohlen für jedes Reiseunternehmen.
Sie bestimmt Ihre persönliche Haftung. Für Reiseveranstalter empfiehlt sich eine haftungsbeschränkte Gesellschaft wie UG oder GmbH.
Nein. Nach § 651t BGB dürfen Zahlungen vor Reiseende nur gefordert oder angenommen werden, wenn dem Reisenden ein gültiger Sicherungsschein übergeben wurde.
Reiseveranstalter ab einem Jahresumsatz von 10 Mio. € müssen sich über den Deutschen Reisesicherungsfonds absichern.
Ja. Wir prüfen jedes Projekt individuell, auch ohne vorliegende Bilanzen – auf Basis Ihres Businessplans und Ihrer Finanzplanung.
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