TIPPS FÜR GRÜNDER

Reisebüro gründen – Schritt für Schritt zum Erfolg im Tourismus

Die Gründung eines eigenen Reisebüros oder Reiseunternehmens ist der Einstieg in einen der dynamischsten Märkte überhaupt. Wer langfristig erfolgreich sein will, muss digitale Trends ebenso kennen wie die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. Dieser Leitfaden führt Sie durch alle wichtigen Phasen – von der ersten Idee bis zur rechtssicheren Buchungsabwicklung.

DAS SOLLTEN SIE WISSEN

Reise­vermittler oder Reise­veranstalter? Die entscheidende Weichenstellung

Bevor Sie mit der operativen Planung beginnen, müssen Sie die rechtliche Rolle Ihres Unternehmens festlegen. In Deutschland wird strikt zwischen Reisevermittlern (klassische Reisebüros) und Reiseveranstaltern unterschieden.

ReisevermittlerReiseveranstalter
RolleVerkauf von Reiseleistungen im Namen DritterKombination von Reiseleistungen im eigenen Namen
HaftungGeringer – die Durchführung liegt beim VeranstalterVolle Haftung für die Reise
Insolvenz­absicherungIn der Regel nicht erforderlich*Gesetzlich vorgeschrieben (§ 651r BGB)

* Ausnahme: Wer verbundene Reiseleistungen vermittelt und dabei Kundengelder entgegennimmt, muss diese ebenfalls absichern.

Arcus Solutions begleitet Gründer

Auch Unternehmen in Gründung prüfen wir individuell – auf Basis Ihres Businessplans und Ihrer Finanzplanung. Sprechen Sie uns frühzeitig an, damit Ihre Absicherung rechtzeitig zum Start steht. Angebot anfordern →

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Ihr Fahrplan zur Gründung

Die typischen Schritte – von der ersten Idee bis zum Start.

Schritt 1 – Positionierung und Nische definieren. Der Reisemarkt ist stark umkämpft. Der Schlüssel zum Erfolg liegt fast immer in einer klaren Spezialisierung: nachhaltige Naturreisen, exklusive Luxusreisen, barrierefreies Reisen … Finden Sie eine Nische, die große Online-Portale nicht ausreichend bedienen. Je klarer Ihre Positionierung, desto gezielter erreichen Sie Ihre Zielgruppe.
Schritt 2 – Businessplan aufstellen und Finanzierung sichern. Ein solider Businessplan ist das Fundament Ihrer Gründung und unverzichtbar für Gespräche mit Banken oder Investoren. Er umfasst Markt- und Wettbewerbsanalyse, Marketingstrategie und eine Finanzplanung für die ersten drei bis fünf Jahre. Planen Sie ausreichend Betriebsmittel ein, denn Kundenaufbau und Provisionszahlungen erfolgen im Tourismus oft zeitversetzt.
Schritt 3 – Die passende Rechtsform wählen. Die Rechtsform bestimmt Haftung, Startkapital und Verwaltungsaufwand. Einzelunternehmen und GbR sind einfach zu gründen, bedeuten aber private Haftung. Wer das persönliche Risiko begrenzen möchte – für Reiseveranstalter dringend empfohlen –, wählt eine UG (haftungsbeschränkt) oder eine GmbH.
Schritt 4 – Gewerbeanmeldung und Registrierungen. Der Betrieb eines Reisebüros gehört nach § 38 Abs. 1 Nr. 4 GewO zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt prüft die Behörde Ihre Zuverlässigkeit – in der Regel anhand eines Führungszeugnisses und eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister. IHK und Finanzamt werden automatisch informiert.
Schritt 5 – Insolvenzabsicherung und Berufshaftpflicht abschließen. Sobald Sie als Reiseveranstalter Kundengelder vor Reiseende annehmen, müssen Sie eine Insolvenzabsicherung nach § 651r BGB nachweisen. Nur dann dürfen Sie Ihren Kunden Sicherungsscheine aushändigen und Anzahlungen annehmen (§ 651t BGB). Unter 10 Mio. € Umsatz genügt eine klassische Insolvenzversicherung, ab 10 Mio. € ist die Absicherung über den DRSF vorgeschrieben. Ergänzend schützt eine Berufshaftpflicht vor den Folgen von Beratungs- und Buchungsfehlern.
Schritt 6 – Digitale Infrastruktur aufbauen und Marketing starten. Ein modernes Reisebüro steht und fällt mit seiner IT. Sie benötigen eine professionelle Buchungssoftware mit Verfügbarkeiten in Echtzeit und eine suchmaschinenoptimierte Website als digitales Aushängeschild. Setzen Sie auf hochwertige Inhalte, um Vertrauen bei Kunden und Suchmaschinen aufzubauen, und ergänzen Sie diese durch gezielte Kampagnen in Ihrer Nische.

Die 4 Säulen vor dem Start

Die Gewerbeanmeldung

Reisebüros gehören zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Planen Sie Zeit für die Zuverlässigkeitsprüfung durch das Gewerbeamt ein.

Die Insolvenz­absicherung

Für Reiseveranstalter gesetzlich vorgeschrieben – und oft der entscheidende Schritt. Genau hier unterstützen wir Sie.

Die Berufs­haftpflicht

Sie schützt Sie vor Vermögensschäden aus Beratungs- und Buchungsfehlern – dringend empfohlen für jedes Reiseunternehmen.

Die passende Rechtsform

Sie bestimmt Ihre persönliche Haftung. Für Reiseveranstalter empfiehlt sich eine haftungsbeschränkte Gesellschaft wie UG oder GmbH.

HÄUFIGE FRAGEN ZUR GRÜNDUNG
Ab wann gilt mein Unternehmen als Reiseveranstalter?
Sobald Sie mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen (z. B. Beförderung und Unterkunft) für dieselbe Reise kombinieren und im eigenen Namen verkaufen.
Reiseveranstalter müssen gesetzlich eine Insolvenzabsicherung nachweisen, um Kundengelder entgegenzunehmen. Darüber hinaus ist eine Berufshaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen.

Nein. Nach § 651t BGB dürfen Zahlungen vor Reiseende nur gefordert oder angenommen werden, wenn dem Reisenden ein gültiger Sicherungsschein übergeben wurde.

Reiseveranstalter ab einem Jahresumsatz von 10 Mio. € müssen sich über den Deutschen Reisesicherungsfonds absichern.

Ja. Wir prüfen jedes Projekt individuell, auch ohne vorliegende Bilanzen – auf Basis Ihres Businessplans und Ihrer Finanzplanung.